Betriebshaftpflicht
gewerblich
In der privaten Haftpflichtversicherung (die Jedermann hat bzw. haben sollte)
sind nur die Risiken des „normalen, alltäglichen Lebens“
versichert. Die Pferdehaltung und die dazugehörenden betrieblichen Erfordernisse
gehören nicht dazu. Durch herausstehende Nägel werden Pensionstiere verletzt.
Ein Kind verletzt sich auf einer Ihrer Weiden. Personen rutschen über
Pferdeäpfel aus, die Streupflichten sind nicht beachtet, usw.
Gegebenenfalls benötigen Sie auch die so genannte Hüterhaftpflicht. Wenn
Ihnen Pferde zur Pension in Ihren Stallungen und Weiden übergeben werden, tragen
Sie auch die Haftung für hieraus entstehende Schäden aus Verschulden.
Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht
besteht und schützen Sie - notfalls auch gerichtlich - vor unberechtigten
Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch
und zwar bis zu einer
Deckungssumme von 15 Millionen Euro
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Weitere Risiken wie Hunde, Schul- oder Verleihpferde, selbstfahrende
Arbeitsmaschinen usw. kann jederzeit nachträglich eingeschlossen werden.
Fortfallende Risiken werden ab Mitteilung tagegenau aufgehoben. In der
Betriebshaftpflicht ist die Umweltbasisdeckung bereits enthalten (Kraft- und
Brennstoff bis 5.000 Liter, Gülle bis 300.000 Liter).
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